☰ Menu

Patientenverfügung

Der aktuelle medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder für sich in Anspruch nehmen möchte. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte. Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Am besten sprechen Sie ausführlich mit Ihrem Hausarzt über das Thema und die damit verbundenen Sorgen. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigen, falls Sie ein solches Schriftstück verfassen; auch sollte es im Bedarfsfall zugänglich sein.

Wie bei allen juristischen Fragen empfehlen wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu eine Broschüre mit wertvollen Hinweisen erstellt, die Sie hier lesen und herunterladen können:

www.bmj.de/Patientenverfuegung