Das Bestattungsgesetz in Deutschland sieht einen Friedhofszwang
vor. Das heißt Verstorbene müssen im Sarg oder als Urne
auf kirchlichen oder städtischen Friedhöfen beigesetzt
werden. Einzige Ausnahme ist die Beisetzung der Urne auf See.
In einigen Bundesländern wird mittlerweile der Friedhofszwang
für Urnen in Frage gestellt. Vielleicht ist es bald möglich,
wie auch in anderen Ländern Europas, die Urnen der Verwandten
mit nach Hause zu nehmen.
Doch Friedhöfe werden immer ihre Bedeutung behalten. Sie sind
Orte der Ruhe, des Erinnerns und wunderschöne Parkanlagen.
Hier werden Menschen bestattet. Gräber sind für Menschen
als Ort der Trauer, des sich Findens und der Begegnung und Erinnerung
mit den Toten wichtig. Doch viele Angehörige wollen die Belastungen,
die mit der Pflege der Gräber entstehen, vermeiden. Der Trend
wandelt sich von gärtnerisch aufwendigen Grabstätten zu
pflegeleichten Stätten des Gedenkens. Damit ist nicht das kalte,
anonyme Grab gemeint, sondern die Grabstätte die nur mit Rasen
und oftmals einer erdverbundenen Gedenkplatte angelegt ist. Hier
können jederzeit Blumen niedergelegt aber nicht gepflanzt werden.
So ist gewährleistet, dass niemand die Grabstätte pflegen
muss. Der Friedhof mäht den Rasen und wann immer die Familie
oder Freunde das emotionale Bedürfnis haben, können sie
die Grabstätte besuchen. Sie müssen nicht hingehen, weil
sie sich verpflichtet fühlen, Blumen zu gießen oder Laub
zu harken, sondern nur weil sie es wünschen.
Dem Wunsch des Verstorbenen entsprechend, können Sie eine
Erdbestattung, eine Feuerbestattung oder eine Seebestattung wählen.
Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung, die
im Bundesdurchschnitt bei 60% liegt.
Bestattungsarten im Einzelnen
Erdbestattung
Der Verstorbene wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder
Reihengrabstelle der Erde übergeben. Die Ruhefrist beträgt
20 bis 30 Jahre.
Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene im Krematorium eingeäschert.
Eine Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg der/des
Verstorbenen stattfinden oder später, nach der Einäscherung,
anlässlich der Urnenbeisetzung.Die Urne wird dann in einer
Urnengrabstelle beigesetzt. Für die Beisetzung eines Sarges
oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang.
Seebestattung
Die Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung. Die Urne wird
auf See beigesetzt. Die Beisetzungszeremonie wird von dem Schiffskapitän
geleitet, Angehörige können der Feierlichkeit beiwohnen.
Die Angehörigen bekommen nach der Beisetzung eine Urkunde über
die Seebestattung sowie eine Seekarte, in der die genaue Stelle
der Beisetzung verzeichnet ist.
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