In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des
Bürgerlichen Rechts wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament
vorliegt.
Die
gesetzliche Erbfolge
Die Erbfolge ist in Deutschland so geregelt, dass
in erster Linie die Kinder erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft
geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die
Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben
teilen.Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch
in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische
Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen - und zwar in bar.
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Erben
erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel |
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Erben
zweiter Ordnung sind:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten |
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Erben
dritter Ordnung sind:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine |
Tabuthema Testament
Seinen letzten Willen kann jeder formulieren, der volljährig und
geistig fit ist. Testamente, die im stillen Kämmerlein ausgebrütet
und in heimischen Schreibtischschubladen aufbewahrt werden, müssen
von der ersten bis zur letzten Zeile eigenhändig
geschrieben und mit Datum, Ortsangabe
und vollem Namenszug versehen sein. Ratsam sind derartig
einsame Entschlüsse in der Regel jedoch nicht. Der Gang zum Notar
(oder Juristen) zahlt sich aus, wird aber wenig praktiziert.
Für Privatpersonen macht
ein Testament oder Erbvertrag immer dann Sinn, wenn die gesetzliche
Erbfolge nicht ausreicht - wenn etwa einer mehr oder weniger bekommen
soll, als die Paragrafen vorsehen, oder mit dem Erbe bestimmte Anweisungen
und Wünsche verbunden sind. Verfügt werden kann
fast alles, was nicht sittenwidrig ist. Gern setzen sich
Eheleute mit dem viel zitierten Berliner Testament als gegenseitige
Alleinerben ein.
Die Kinder bekommen erst etwas, wenn beide Elternteile
tot sind. Bei größerem Vermögen kann das zu steuerlichen Mehrbelastungen
der Erben führen. Selbstständige und Unternehmer sollten sich immer
einer Rechtsberatung unterziehen - um die Angehörigen zu sichern,
das Lebenswerk nach dem Tod lebensfähig zu erhalten und Steuerfallen
zu vermeiden. Sind die Verträge unterzeichnet und hinterlegt, sollten
auch die Betroffenen von den Verfügungen unterrichtet werden - aber
erst dann. Fachleute raten einhellig, sich erst einmal darüber klar
zu werden, was man mit seinem letzten Willen erreichen möchte. Das
dauert in der Regel eine Weile und ändert sich auch schon mal während
dieses Denkprozesses.
Mit freundlicher Unterstützung von focus.de
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